Rückgabe
Verspätete Rückgabe
Wenn sich abzeichnet, dass Sie Ihr Fahrzeug später als zur in den Mietdaten angegebenen Zeit zurückbringen, bitten wir Sie, dies frühestmöglich bei der entsprechenden Station zu melden. Bei einer verspäteten Fahrzeugrückgabe kommen verschiedene Regelungen zur Anwendung, die nachstehend aufgeführt werden.
Gebühren bei Mieten mit der Option «Jetzt bezahlen»
Bei einer verspäteten Rückgabe wird auf der Grundlage eines Tagessatzes für jedes angebrochene 24-Stunden-Fenster ab der in den Mietdaten angegebenen Rückgabezeit ein aktueller Standardmietpreis verrechnet. Zusätzlich verrechnen wir pauschal eine Gebühr in der Höhe von CHF 14.00, um uns teilweise für die Kosten zu entschädigen, die uns entstehen um ein alternatives Fahrzeug für die nächste Reservierung Ihres Mietfahrzeuges zu beschaffen und um Sie bezüglich der Rückgabe des Fahrzeuges zu kontaktieren.
Gebühren bei Mieten mit der Option «Später bezahlen»
Bei einer verspäteten Rückgabe wird auf der Grundlage eines Tagessatzes für jedes angebrochene 24-Stunden-Fenster ab der in den Mietdaten angegebenen Rückgabezeit ein aktueller Standardmietpreis verrechnet. Die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr, um die zusätzlich entstehenden Verwaltungskosten aufgrund der verspäteten Rückgabe aufzufangen, behalten wir uns vor.
Kulanzzeit
Um Ihnen bei einer geringfügigen Verspätung entgegenzukommen, gewähren wir eine Kulanzzeit von 29 Minuten. Wird das Fahrzeug innerhalb dieser Kulanzzeit zurückgegeben, wird Ihnen kein zusätzlicher Miettag in Rechnung gestellt und auch allfällige Zusatzgebühren entfallen. Diese Kulanzzeit kann nach Vereinbarung geändert werden.
Verpflichtende Rückgabe des Fahrzeugs
Bei Überschreiten der im Mietvertrag angegebenen Mietdauer sind wir berechtigt, das Fahrzeug jederzeit in Besitz zu nehmen oder es uns auf Ihre Kosten zu verschaffen. Dies gilt auch bei Langzeitanmietungen (ab 30 Tagen) für den Fall, dass Sie mit den vereinbarten Mietzinsen länger als 5 Tage im Rückstand sind oder abzusehen ist, dass Sie den Verpflichtungen des Mietvertrags nicht mehr nachkommen können.