Mietkosten

Zusatzgebühren

Zusätzlich zur Grundmietgebühr können im Rahmen Ihrer Miete verschiedene weitere Gebühren anfallen, die wir Ihnen nachfolgend detailliert erläutern:

Gebühr für Zusatzfahrer

Diese wird fällig, wenn wir einen zusätzlichen Fahrer zum Lenken Ihres Mietfahrzeugs berechtigen und beläuft sich pro Person und Tag auf CHF 13.90 exkl. MwSt. Die Maximalgebühr beträgt CHF 139.00 exkl. MwSt. (10 Tage, ab dem 11. Tag kostenlos). 

Gebühr für Junglenker

Diese wird fällig, wenn der Hauptlenker oder ein Zusatzfahrer jünger als 25 Jahre alt ist und beläuft sich pro Person auf CHF 17.60 exkl. MwSt. die Maximalgebühr beträgt CHF 176.00 exkl. MwSt. (10 Tage, ab dem 11. Tag kostenlos).

Cross Border Fee

Wenn Sie mit Ihrem Mietwagen ausserhalb der Schweiz fahren möchten, fällt die Cross Border Fee für Fahrten im Ausland an. Sie beläuft sich pro Miete auf einmalig CHF 30.00 exkl. MwSt.

Flughafen-/Bahnhofgebühr

Die Kosten für den Betrieb einer Mietwagenstation an Flughäfen und grösseren Bahnhöfen sind höher, weshalb bei Abholungen und/oder Rückgaben an diesen Stationen ein Zuschlag auf den Mietpreis erhoben wird.

Gebühr für Abholung ausserhalb Öffnungszeiten

Wenn Sie Ihren Mietwagen ausserhalb der normalen Stationsöffnungszeiten abholen möchten, fällt von Montag bis Samstag eine pauschale Gebühr von CHF 50.00 exkl. MwSt. an. Am Sonntag beläuft sich die Gebühr auf CHF 75.00 exkl. MwSt.

Winterausrüstungsgebühr

Sie fällt jeweils im Zeitraum vom 15. November bis 31. März an und ermöglicht eine winterkonforme Ausrüstung mit Winterbereifung und Eiskratzer. 

Betankungsgebühr

Diese fällt an, wenn bei einem Fahrzeug mit Benzin-/Diesel- oder Hybridantrieb bei der Rückgabe der Tank nicht voll ist, wir ihn füllen müssen und Sie nicht die Fuel Purchase Option gewählt haben.

Bearbeitungsgebühr für Bussgelder

Diese Gebühr fällt an, wenn wir aufgrund einer Busse für Falschparken und andere Verkehrsverstösse respektive einer Zahlungsaufforderung für zusätzliche Verkehrsgebühren etc. administrativen Aufwand zur Eruierung und Bekanntgabe der Lenkerdaten haben und beläuft sich auf CHF 63.78 inkl. MwSt. pro Vorfall.  

Schadenbearbeitungsgebühr

Diese Gebühr fällt an für die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen, die aus am oder mit dem Fahrzeug verursachten Schäden entstehen und beläuft sich auf CHF 90.00 inkl. MwSt.

Kosten für Beschädigung und Verlust

Werden fällig, wenn das Fahrzeug abhandenkommt oder beschädigt wird und Sie nicht SuperCover™ gewählt haben, um Ihre Haftung bei Verlust oder Beschädigung auszuschliessen.

Gebühr für Zusatzkilometer

Wird gegebenenfalls fällig, wenn Sie die für Ihren Miettarif geltende maximale Kilometerzahl überschritten haben. 

Zusatzreinigungsgebühr

Wird fällig, wenn unsere Standardreinigung bei Rückgabe des Fahrzeugs nicht ausreicht, um das Fahrzeug in einen Zustand zu versetzen, in welchem es erneut vermietet werden kann. Bitte beachten Sie, dass wir auch eine solche Sonderreinigung durchführen, wenn das strikte Rauchverbot im Fahrzeug missachtet wird. 

Gebühr für verspätete Rückgabe

Wird gegebenenfalls zusätzlich zu einem höheren Mietpreis fällig, wenn das Fahrzeug nach der unter den Mietbedingungen eventuell geltenden Kulanzzeit zurückgegeben wird.

Gebühr für frühere Rückgabe

Wird bei Reservierungen mit der Option «Später bezahlen» fällig, wenn das Fahrzeug zwei oder mehr Stunden früher als im Mietvertrag vorgesehen zurückgebracht wird und beträgt CHF 10.00 inkl. MwSt.

Einweg-Gebühr

Wird fällig, wenn Sie das Fahrzeug an einem anderen Ort als dem in den Mietdaten angegebenen zurückgeben.

Liefer- und Abholgebühren

Diese werden fällig, wenn Sie uns auffordern, Ihr Mietfahrzeug an einen anderen Ort als unsere Mietstation zu liefern oder von dort abzuholen.

Zulassungsgebühr

Entspricht Ihrem Anteil an den Gebühren, die wir für die Zulassung des Fahrzeugs entrichten müssen.