Mietkosten
Zusatzgebühren
Zusätzlich zur Grundmietgebühr können im Rahmen Ihrer Miete verschiedene weitere Gebühren anfallen, die wir Ihnen nachfolgend detailliert erläutern:
Gebühr für Zusatzfahrer
Diese wird fällig, wenn wir einen zusätzlichen Fahrer zum Lenken Ihres Mietfahrzeugs berechtigen und beläuft sich pro Person und Tag auf CHF 25.00 inkl. MwSt. Die Maximalgebühr beträgt CHF 250.00 inkl. MwSt. (10 Tage, ab dem 11. Tag kostenlos).
Gebühr für Junglenker
Diese wird fällig, wenn der Hauptlenker oder ein Zusatzfahrer jünger als 25 Jahre alt ist und beläuft sich pro Person auf CHF 20.00 inkl. MwSt. die Maximalgebühr beträgt CHF 200.00 inkl. MwSt. (10 Tage, ab dem 11. Tag kostenlos).
Cross Border Fee
Wenn Sie mit Ihrem Mietwagen ausserhalb der Schweiz fahren möchten, fällt die Cross Border Fee für Fahrten im Ausland an. Sie beläuft sich pro Miete auf einmalig CHF 40.00 inkl. MwSt.
Flughafen-/Bahnhofgebühr
Die Kosten für den Betrieb einer Mietwagenstation an Flughäfen und grösseren Bahnhöfen sind höher, weshalb bei Abholungen und/oder Rückgaben an diesen Stationen ein Zuschlag auf den Mietpreis erhoben wird.
Gebühr für Abholung ausserhalb Öffnungszeiten
Wenn Sie Ihren Mietwagen ausserhalb der normalen Stationsöffnungszeiten abholen möchten, fällt von Montag bis Samstag eine pauschale Gebühr von CHF 50.00 exkl. MwSt. an. Am Sonntag beläuft sich die Gebühr auf CHF 75.00 exkl. MwSt.
Winterausrüstungsgebühr
Sie fällt jeweils im Zeitraum vom 1. November bis 30. April an und ermöglicht eine winterkonforme Ausrüstung mit Winterbereifung und Eiskratzer.
Bearbeitungsgebühr für Bussgelder
Diese Gebühr fällt an, wenn wir aufgrund einer Busse für Falschparken und andere Verkehrsverstösse respektive einer Zahlungsaufforderung für zusätzliche Verkehrsgebühren etc. administrativen Aufwand zur Eruierung und Bekanntgabe der Lenkerdaten haben und beläuft sich auf CHF 63.78 inkl. MwSt. pro Vorfall.
Schadenbearbeitungsgebühr
Diese Gebühr fällt an für die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen, die aus am oder mit dem Fahrzeug verursachten Schäden entstehen und beläuft sich auf CHF 90.00 inkl. MwSt.
Kosten für Beschädigung und Verlust
Werden fällig, wenn das Fahrzeug abhandenkommt oder beschädigt wird und Sie nicht SuperCover™ gewählt haben, um Ihre Haftung bei Verlust oder Beschädigung auszuschliessen.
Gebühr für Zusatzkilometer
Wird gegebenenfalls fällig, wenn Sie die für Ihren Miettarif geltende maximale Kilometerzahl überschritten haben.
Zusatzreinigungsgebühr
Wird fällig, wenn unsere Standardreinigung bei Rückgabe des Fahrzeugs nicht ausreicht, um das Fahrzeug in einen Zustand zu versetzen, in welchem es erneut vermietet werden kann. Bitte beachten Sie, dass wir auch eine solche Sonderreinigung durchführen, wenn das strikte Rauchverbot im Fahrzeug missachtet wird.
Gebühr für verspätete Rückgabe
Bei einer verspäteten Rückgabe eine Gebühr in Höhe von CHF 50,00 zu erheben. Diese Gebühr wird berechnet, um uns teilweise für die Kosten zu entschädigen, die uns entstehen um ein alternatives Fahrzeug für die nächste Reservierung Ihres Mietfahrzeuges zu beschaffen und um Sie bezüglich der Rückgabe des Fahrzeuges zu kontaktieren.
Gebühr für frühere Rückgabe
Bei einer verfrühten Rückgabe eine Gebühr in Höhe von CHF 50,00 zu erheben. Diese Gebühr wird berechnet, um uns teilweise dafür zu entschädigen, dass wir das Fahrzeug während der Zeit, in der das Fahrzeug für Sie reserviert war, ggf. nicht weitervermieten können.
Einweg-Gebühr
Wird fällig, wenn Sie das Fahrzeug an einem anderen Ort als dem in den Mietdaten angegebenen zurückgeben.
Liefer- und Abholgebühren
Diese werden fällig, wenn Sie uns auffordern, Ihr Mietfahrzeug an einen anderen Ort als unsere Mietstation zu liefern oder von dort abzuholen.
Zulassungsgebühr
Entspricht Ihrem Anteil an den Gebühren, die wir für die Zulassung des Fahrzeugs entrichten müssen.
Betankungsgebühr
Die Tarife enthalten nicht die Kosten für Kraftstoff. Alle Hertz-Fahrzeuge werden mit einem vollen Tank bereitgestellt und müssen bei der Rückgabe ebenfalls vollgetankt sein. Ist dies nicht der Fall, wird zusätzlich zu den Kosten des nachgetankten Kraftstoffes ein lokaler Betankungsservice in Rechnung gestellt.