Fahrten

Verkehrsregeln Schweiz

Autofahren in der Schweiz ist im Grossen und Ganzen sehr unkompliziert. Dank des ausgezeichneten Strassennetzes erreichen Sie selbst etwas weiter abgelegene Sehenswürdigkeiten schnell und entspannt. Auf vielen Routen erwarten Sie zudem einmalige Ein- und Ausblicke, die alleine schon die Fahrt wert sind. So bekommt das Sprichwort «Der Weg ist das Ziel» höchste Bedeutung. Damit Sie immer gut unterwegs sind und sich schon vor dem Losfahren auf die Gegebenheiten vorbereiten können, fassen wir für Sie die wichtigsten Verkehrsregeln, die in der Schweiz gelten, zusammen. 

Allgemeines

In der Schweiz herrschen Rechtsverkehr und auch am Tag Lichtpflicht. Unsere Mietfahrzeuge sind für gewöhnlich mit einem Tagfahrlicht ausgestattet, das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Sind Sie diesbezüglich unsicher, empfiehlt es sich, immer mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. 

Tempolimits

Grundsätzlich werden alle Geschwindigkeitsbegrenzungen signalisiert. Das gilt jedoch nicht für Autobahnen und Überlandstrassen zwischen Ortschaften, wo für gewöhnlich keine Werte angegeben werden. Solange nichts anderes angezeigt wird, herrscht auf Autobahnen ein Tempolimit von 120 km/h, auf Überlandstrassen sind 80 km/h erlaubt. Ein Spezialfall sind Begegnungszonen in Wohnquartieren, wo eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt. Dort haben Fussgänger zudem grundsätzlich Vortritt. 

Parkieren

Die meisten öffentlichen Parkplätze in der Schweiz haben entweder weisse oder blaue Linien. Weisse Parkfelder können gegen eine Gebühr oder teilweise auch kostenlos genutzt werden. Die zulässige Höchstparkzeit ist ausgeschildert, je nachdem muss die Ankunftszeit mit einer Parkscheibe angegeben werden. Diese Parkscheibe braucht es in blauen Zonen auf jeden Fall (ausgenommen nachts und an Sonn-/Feiertagen). Sie muss von Montag bis Samstag zwischen 8 und 19 Uhr hinter der Windschutzscheibe hinterlegt werden. Als Ankunftszeit stellen Sie die nächste anbrechende halbe Stunde auf der Parkscheibe ein. Die Zeit bis dahin plus eine Stunde können Sie kostenlos parken. Im Zeitraum von 11:30 bis 14:00 Uhr entfällt die Beschränkung auf eine Stunde. 

Vortrittsregel auf Bergstrassen

Eine Schweizer Besonderheit ist das Vortrittsgebot auf Bergstrassen. So hat bei engen Passagen grundsätzlich das hinauffahrende Fahrzeug Vortritt vor einem Fahrzeug, das Richtung Tal fährt. Diese Regel gilt nicht, wenn eines der Fahrzeuge einer schwereren Kategorie angehört (beispielsweise Auto vs. Lastwagen). In diesem Fall hat das schwerere Fahrzeug Vortritt. Immer Vortrittsrecht besteht auf den Bergstrassen für Postautos und Linienbusse!