Fahrten

Fähren

Mit den folgenden Einschränkungen kann Ihr Mietwagen auf einer Fähre befördert werden: 

  • Alle Reiseeinschränkungen müssen eingehalten werden.  
  • Sie können mit der Fähre reisen, solange das Fahrzeug und das Zielland für anschliessende Fahrten zugelassen sind. 
  • Liegt der Zielort ausserhalb der Schweiz, müssen Sie die Fahrt ins Ausland gegen eine Gebühr anmelden.  
  • Jede Beschädigung des Fahrzeuges, sowohl während der Reise als auch im Zielland, ist durch CDW/TP/SuperCover (falls abgeschlossen) abgedeckt. 
  • Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, sind Sie für die Rückführungskosten in das Land/auf die Insel, in dem die Anmietung stattfand, verantwortlich.