Fahrer
Zusatzfahrer
Sie haben die Möglichkeit, gegen eine Gebühr zusätzlich zum Hauptlenker weitere Personen als autorisierte Fahrer Ihres Mietwagens erfassen zu lassen. Diese müssen sich am Hertz Schalter ausweisen und die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie der Hauptlenker, also ein Mindestalter von 19 Jahren (bestimmte Fahrzeugkategorien: 25 Jahre) haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein (bestimmte Fahrzeugkategorien: drei Jahre), der ebenfalls am Schalter vorgezeigt werden muss. Wird ein Zusatzfahrer erfasst, der jünger als 25 Jahre ist, fällt für diesen eine Gebühr für Junglenker an. Dies gilt auch, wenn der Hauptfahrer mindestens 25 Jahre alt ist.
Die Erfassung von Zusatzfahrern ist auch nach Mietantritt möglich. Suchen Sie dafür einfach eine Hertz Station in der Schweiz auf.